Wärmepumpen-Manufaktur · Furth im Wald

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Rechtliche Dokumente

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Bedingungen der Voß Wärmepumpen GmbH für Lieferungen sowie ausdrücklich vereinbarte Montage- und Inbetriebnahmeleistungen.

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1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Lieferungen sowie ausdrücklich vereinbarte Montage-, Inbetriebnahme-, Wartungs- und sonstige Leistungen der Voß Wärmepumpen GmbH, Lange Gasse 20, 93437 Furth im Wald (nachfolgend „Voß“). Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn Voß ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

1.4 Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies mit einem Unternehmer ausdrücklich vereinbart und ihm der vollständige Text vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.

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2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Darstellungen auf der Website, in Prospekten und sonstigen Unterlagen sind keine verbindlichen Vertragsangebote. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines konkreten Angebots, eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der vereinbarten Lieferung oder Leistung zustande.

2.2 Technische Angaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Leistungswerte werden nur Vertragsbestandteil, soweit sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich einbezogen sind. Zumutbare technische Änderungen bleiben vorbehalten, sofern sie Funktion, Gebrauchstauglichkeit und Wert nicht wesentlich beeinträchtigen.

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3. Leistungsumfang und Mitwirkung

3.1 Art und Umfang der geschuldeten Lieferung oder Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung. Planung, Montage, Elektro-, Hydraulik-, Erd-, Brunnen-, Bohr- oder Nebenarbeiten sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.

3.2 Der Kunde stellt rechtzeitig richtige und vollständige Angaben sowie einen geeigneten, zugänglichen und sicheren Arbeitsbereich bereit. Er sorgt für erforderliche Genehmigungen, Anschlüsse, Tragfähigkeit, Zufahrten und Vorleistungen anderer Gewerke, soweit diese nicht ausdrücklich von Voß übernommen wurden.

3.3 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben, nicht erbrachter Vorleistungen oder nachträglicher Änderungswünsche werden nach vorheriger Information zusätzlich berechnet, soweit der Kunde sie zu vertreten hat.

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4. Preise und Zahlung

4.1 Es gelten die Preise des konkreten Angebots oder der Auftragsbestätigung. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlich anfallende Versand-, Fahrt- oder Nebenkosten werden vor Vertragsschluss angegeben.

4.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Abschlagszahlungen können nur nach Maßgabe der Vereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.

4.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern bleibt die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale unberührt.

4.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Das gilt nicht für Gegenforderungen eines Verbrauchers aus demselben Vertragsverhältnis. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.

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5. Lieferung und Termine

5.1 Liefer- und Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn alle vom Kunden zu beschaffenden Angaben, Freigaben und vereinbarten Zahlungen vorliegen.

5.2 Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Voß, insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, nicht vorhersehbare Transportstörungen oder nicht von Voß verschuldete Ausfälle wesentlicher Zulieferer, verlängern Fristen angemessen. Voß informiert den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

5.3 Teillieferungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar und selbständig nutzbar oder für den vereinbarten Projektablauf sachgerecht sind.

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6. Versand und Gefahrübergang

6.1 Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht von Voß benannten Beförderer, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Bei Unternehmern geht die Gefahr bei Versendung mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über. Verzögert sich der Versand aus vom Unternehmer zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.

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7. Montage und Inbetriebnahme

7.1 Montage- und Inbetriebnahmeleistungen setzen voraus, dass die Anlage und alle bauseitigen Schnittstellen entsprechend den vereinbarten technischen Anforderungen fertiggestellt, geprüft und gefahrlos zugänglich sind.

7.2 Eine Inbetriebnahme bestätigt die bei diesem Termin prüfbaren Funktionen. Sie ersetzt keine vom Betreiber oder anderen Fachunternehmen geschuldeten Prüfungen, Genehmigungen, Einweisungen oder wiederkehrenden Kontrollen.

7.3 Soweit die Leistung Werkvertragsrecht unterliegt, gelten für Abnahme, Mängelrechte und Vergütung die gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

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8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung der Forderung aus dem betreffenden Vertrag Eigentum von Voß.

8.2 Gegenüber Unternehmern bleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von Voß. Verarbeitung, Verbindung, Weiterveräußerung und Forderungsabtretung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Einzelfall vereinbarten Sicherheiten.

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9. Mängelrechte und Garantien

9.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte. Eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet und in Textform zugesagt wurde.

9.2 Kaufleute müssen die Ware nach § 377 HGB untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzeigen. Für Verbraucher bestehen keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehenden Untersuchungs- oder Rügepflichten.

9.3 Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die nach Gefahrübergang insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte bauseitige Anlagen, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder nicht fachgerechte Veränderungen verursacht wurden. Der Kunde behält den Nachweis, dass der Schaden hierauf nicht beruht.

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10. Haftung

10.1 Voß haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aufgrund ausdrücklich übernommener Garantien sowie in sonstigen gesetzlich zwingenden Fällen.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Voß auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von Voß.

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11. Widerrufsrecht für Verbraucher

11.1 Besteht bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag oder einem Fernabsatzvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Diese AGB ersetzen diese Informationen nicht.

11.2 Mit einer Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt Voß nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt hat. Über einen möglichen Wertersatz und die Voraussetzungen für das Erlöschen des Widerrufsrechts wird der Verbraucher gesondert belehrt.

11.3 Ob für individuell angefertigte oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnittene Waren eine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht besteht, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Bestellung.

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12. Unterlagen und Schutzrechte

12.1 An Angeboten, Berechnungen, Zeichnungen, Programmen, Schaltplänen und sonstigen Unterlagen behält Voß Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt und ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

12.2 Gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere an für Betrieb, Wartung und Reparatur erforderlichen Unterlagen, bleiben unberührt.

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13. Streitbeilegung

Die Voß Wärmepumpen GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates entzogen wird.

14.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Voß Gerichtsstand. Voß darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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15. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.